Mindestens 12 Spiele je Halbserie ab Saison 36
Ab Saison 36 muss jeder Verein je Halbserie mindestens 12 der 17 Partien absolvieren. Bisher lag die Marke bei 9, also quasi der Hälfte.
Warum die Anhebung? Verliert ein Verein mitten in der Saison seinen Trainer, bestreitet er oft nur noch einen Bruchteil seiner Spiele. Für die übrigen Vereine ist das eine Frage des Spielplans: Wer zufällig früh gegen ihn antritt, trifft auf einen aktiven Gegner, wer spät antritt, bekommt eine Wertung geschenkt. Bei knapp der Hälfte der Partien fällt das spürbar ins Gewicht, bei zwei Dritteln deutlich weniger.
Was zählt mit? Echt gespielte Partien und Wertungen, die während des laufenden Betriebs einzeln vergeben werden. Eine Durchwertung am Rundenende zählt nicht.
Was passiert bei Verfehlen? Dann wird die komplette Halbserie des betroffenen Vereins durchgewertet, damit alle Gegner gleich behandelt werden:
- Gegen einen Verein mit Trainer: 0:3 gegen den betroffenen Verein.
- Sind beide Vereine ohne Trainer: 0:0.
Bereits ausgetragene Partien der Halbserie werden dabei annulliert. Torschützen, Leistungsdaten, Karten und Spielberichte entfallen, die Siegprämien beider Vereine werden korrigiert. Zuschauereinnahmen und Gehälter bleiben stehen, denn gespielt wurde ja.
Eine Sperre (durch gelbe, gelb-rote oder rote Karten), die in einer annullierten Partie abgesessen wurde, gilt weiterhin als abgesessen. Der Spieler hat tatsächlich ausgesetzt, und dass die Partie später gestrichen wird, soll ihm nicht nachträglich schaden.
Für alle, die regelmäßig spielen, ändert sich natürlich nichts. Die Regel greift nur dort, wo ein Verein über eine halbe Serie hinweg zu wenig Spiele absolviert hat.
Alle Einzelheiten stehen im Regelwerk unter „Mindestanzahl an Spielen je Halbserie“.