Beraterhonorar: 5 % bei jedem Transfer ab Saison 36

Beraterhonorar: 5 % bei jedem Transfer ab Saison 36

23.08.2026 deCoo

Ab der Saison 36 fällt bei jedem Transfer über den Transfermarkt ein Beraterhonorar von 5 % der Ablöse an.

Für Bieter ändert sich nichts. Die Bietsumme ist brutto: Wer 300.000 € bietet, zahlt 300.000 €. Es kommt nichts obendrauf, ihr könnt also weiter genauso kalkulieren wie bisher.

Getragen wird das Honorar vom abgebenden Verein. Ihm werden 5 % der Ablöse einbehalten, gutgeschrieben werden also 95 %.

Kleinstbeträge bleiben außen vor. Unter 1.000 € Ablöse fällt nichts an. Vertragsauflösungen, Zwangsverkäufe und das Ziehen aus dem Spielerpool laufen über 1-€-Gebote und sind damit nicht betroffen.

Im Kontoauszug stehen zwei getrennte Zeilen: die volle Verkaufseinnahme und darunter der Abzug als eigener Posten. Ihr seht also, was der Spieler erzielt hat und wofür die Differenz weg ist. Die Ablösesumme selbst bleibt überall die volle: im Transferticker, in der Transferhistorie und in den Rekordlisten.

Beim Einstellen auf den Transfermarkt zeigt euch die Transferfreigabe direkt unter der Mindestsumme an, was davon nach Abzug übrig bliebe. Ihr könnt euren Wunschpreis also gleich passend ansetzen.

Warum das Ganze? Im VDFB fließt seit Jahren mehr Geld nach als abfließt. Zuschauereinnahmen, Siegprämien und Pokalgelder kommen jede Saison neu ins System, echte Geldsenken gibt es kaum (Wunschspieler, Stadion, Gehälter). Ein Blick in die Transferhistorie zeigt, was 5 % bewegen: Bei den Vereinswechseln der vergangenen Saisons wäre das eine Größenordnung von rund zehn Millionen Euro pro Jahr gewesen, die nicht weiter im Umlauf geblieben wären. Das Honorar verschwindet dabei tatsächlich aus der Liga, es landet auf keinem anderen Vereinskonto.

Was ist mit dem Handgeld? Beides greift an unterschiedlichen Stellen und niemand zahlt doppelt. Beim Kauf über den Transfermarkt fällt kein Handgeld an, denn die Vertragslaufzeit legt ihr bereits mit dem Gebot fest. Umgekehrt fällt bei einer Vertragsverlängerung kein Beraterhonorar an.

Alle Einzelheiten stehen im Regelwerk unter „Beraterhonorar“.